Beratung Mo.-Fr. 8-18Uhr | Terminvereinbarung 24/7
Baukindergeld

Baukindergeld: Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind

Wer Kinder hat, kann für den Kauf oder Bau seiner ersten eigenen Immobilie eine besondere Förderung beantragen: das Baukindergeld. Es handelt sich dabei um einen staatlichen Zuschuss für Familien, der nicht zurückgezahlt werden muss. Beantragen kann die Förderung allerdings nur, wer bereits bis zum 31. März 2021 ein Haus oder eine Wohnung gekauft hat – wann der Antrag selbst gestellt werden kann, hängt vom Einzugstermin ab.

Was ist das Baukindergeld?

Was ist das Baukindergeld?

Insbesondere für junge Familien ist der Erwerb eines Eigenheims in Zeiten steigender Immobilienpreise und hoher Lebenshaltungskosten eine Herausforderung. Um Familien mit mindestens einem Kind auf dem Weg ins eigene Haus oder in die eigene Wohnung zu unterstützen, kann das Baukindergeld als staatlicher Zuschuss bei der KfW beantragt werden. Dieses Baukindergeld in Höhe von 12.000 Euro pro Kind wird über einen Zeitraum von zehn Jahren ausgezahlt. Allerdings steht die Förderung für das neue Zuhause nicht allen zu – es bestehen einige Voraussetzungen.

Ganz wichtig:
Die Fristen für den Antrag

Beim KfW-Baukindergeld handelt es sich um eine befristete Maßnahme des Staates, deren erste Frist bereits abgelaufen ist. Das heißt allerdings nicht, dass Sie die Förderung nicht mehr beantragen können: Wenn Sie vor dem 31. März 2021 einen Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten haben, können Sie innerhalb von sechs Monaten nach Ihrem Einzug noch den Antrag auf Baukindergeld stellen. Er muss spätestens am 31. Dezember 2023 bei der KfW eingereicht werden.

Die Fristen in der Übersicht:

Bis 31.03.2021: Kauf der Immobilie bzw. Baugenehmigung

Bis 31.12.2023: Antrag auf Baukindergeld > innerhalb von sechs Monaten nach Einzug

Die Höhe des Baukindergeldes
Wechsel in einen neuen Kredit

Wie hoch das Baukindergeld ist, ist klar festgelegt: Es gibt pro Kind 1.200 Euro im Jahr. Da das Baukindergeld grundsätzlich für zehn Jahre bewilligt wird, können Sie also insgesamt einen Zuschuss pro Kind von bis zu 12.000 Euro bekommen. Und zwar für jedes Kind: Eine Familie mit zwei Kindern erhält insgesamt 24.000 Euro, bei drei Kindern sind es 36.000 Euro.

Ausnahme: Wer in Bayern lebt, bekommt 300 Euro pro Jahr und Kind mehr, also jährlich 1.500 Euro.

Für alle, die bereits in ihr Eigenheim gezogen sind, wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gewährt. 

Tipp: Das Baukindergeld ist nur eine von mehreren Möglichkeiten, einen Zuschuss für Eigentum zu erhalten. Es werden auch andere Förderungen angeboten, zum Beispiel Wohn-Riester und weitere KfW-Förderprogramme für den Hauskauf oder Hausbau. Darüber hinaus bekommen Sie in einzelnen Bundesländern spezielle Darlehen oder Zuschüsse. Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren Beratern oder hier.

Baukindergeld: Die Voraussetzungen

Es gibt mehrere Bedingungen für den Bezug des Baukindergelds. Hier ein erster Überblick:

  • Es handelt sich um Ihre erste eigene Immobilie.
  • Ihr Kind bzw. Ihre Kinder sind bei Antragstellung jünger als 18 Jahre.
  • Das Kind ist bei Antragstellung bereits geboren.
  • Sie bewohnen die Immobilie selbst.

Baukindergeld erhalten Sie nur bei der ersten eigenen Immobilie

Mit dem Baukindergeld wird ausschließlich die erste eigene Immobilie gefördert. Wer also zuvor Eigentümerin oder Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses war – dazu zählt auch ein Erbe und eine Schenkung –, der hat keinen Anspruch auf Baukindergeld. Das gilt bereits, wenn einer der Partner Eigentümer einer Immobilie ist oder war.

Das Alter der Kinder

Eine Voraussetzung für den Anspruch auf Baukindergeld ist, dass das Kind bei Antragstellung unter 18 Jahre alt ist und seinen ersten Wohnsitz in der neu erworbenen Immobilie haben wird. Das Baukindergeld gibt es ausschließlich für Kinder, die bei der Antragstellung bereits geboren waren. Wenn Sie als Familie gerade ein weiteres Kind erwarten, sollten Sie mit der Beantragung bis nach der Geburt warten, falls die Fristen es erlauben – die Beantragung ist bis zu sechs Monate nach Ihrem Einzug in die Immobilie möglich.

Wird ein Kind während der zehnjährigen Bezugszeit volljährig, verliert es den Anspruch auf Kindergeld oder zieht es aus der Immobilie aus, so bekommen Sie als Familie auch für dieses Kind trotzdem das Baukindergeld für die gesamten zehn Jahre.

KfW-Baukindergeld nur für selbst bewohnte Immobilien

Anspruch auf Baukindergeld haben nur Familien, die die Immobilie selbst bewohnen. Ziehen Sie vorher aus und verkaufen oder vermieten Sie die Immobilie, so wird das Baukindergeld ab diesem Zeitpunkt gestrichen. Rückwirkend zurückzuzahlen sind die bis dahin erhaltenen Zuschüsse aber nicht.

Einkommensgrenzen: 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind

Der Anspruch auf Baukindergeld ist an Einkommensgrenzen gebunden – diese allerdings liegen höher, als häufig angenommen wird. Wenn Sie ein Kind haben, darf Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen nicht höher als 90.000 Euro liegen – das ergibt sich aus der Baukindergeld-Einkommensgrenze von 75.000 Euro und einem Freibetrag von 15.000 Euro für jedes Kind. Bei zwei Kindern liegt die Grenze demnach bei 105.000 Euro, bei drei Kindern bei 120.000 Euro.

Diese Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Baukindergeld berechnen sich aus den beiden Jahren vor der Antragstellung. Wird der Antrag 2021 gestellt, so sind die Jahre 2020 und 2019 relevant. Aus den Einkommen in diesen beiden Jahren wird ein Durchschnitt errechnet.

Wohnung oder Haus, groß oder klein: Zuschuss für alle Immobilien

Ob Sie ein Haus kaufen oder bauen, ob Sie eine Neubauwohnung erwerben oder eine Bestandswohnung – all das ist nicht relevant, ebenso wenig wie die Größe der Immobilie. Entscheidend ist nur, dass Sie die Immobilie selbst bewohnen und die Kinder, für die das Baukindergeld beantragt wird, dort ihren Erstwohnsitz haben.

Baukindergeld beantragen über das KfW-Zuschussportal

Das Baukindergeld wird über die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, vergeben. Sie beantragen das Baukindergeld online über das KfW-Zuschussportal – und zwar nachdem Sie Ihre Immobilie tatsächlich bezogen haben. Ihr Einzug ist mit einer Meldebescheinigung nachzuweisen. Für die Antragstellung haben Sie sechs Monate ab Einzug Zeit. Wenden Sie sich bei Fragen an uns – wir unterstützen Sie gerne.